Antrag auf Reform der Straßenausbaubeitragssatzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu nehmen und zur Diskussion und Abstimmung zu stellen:

Einleitung

Seelbachsecke, Arnsbacher Weg, Berggarten und jetzt Nüssebergweg. Die Liste der Straßen, die ausgebaut werden müssen und die für die Anwohner zu große finanzielle Belastungen bedeuten, wird länger. Die Einführung wiederkehrender Beiträge wie in Rheinland-Pfalz scheitert (noch) an der aktuellen NRW-Gesetzgebung. Höchste Zeit, eine (vorläufige) Lösung in Freudenberg selbst zu suchen und die Straßenausbaubeitragssatzung einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung möge anhand der für die kommenden Haushalte eingeplanten Straßenausbaumaßnahen errechnen, welche zusätzlichen Kosten durchschnittlich pro Haushaltsjahr anfallen würden, wenn

  1. die Straßenausbaubeitragssatzung ganz entfiele.
  2. die Straßenausbaubeitragssatzung dahingehend geändert werden würde, dass die Anteile der betroffenen Grundstückseigentümer auf das Minimum reduziert werden würden. Bei Anliegerstraßen wären dies anstelle der jetzt geltenden 80 % nur noch 50 %. (§ 3 Abs. 3 Satzung)

Zudem möge die Verwaltung zu den folgenden möglichen Änderungen der Satzung Stellung nehmen. Sie stammen aus der Mustersatzung für NRW:

Zu § 2 Umfang und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes: Statt jeden Straßenabschnitt gesondert abzurechnen und somit die ggf. hohen Kosten auf wenige Schultern zu verteilen, sollten immer ganze Straßen oder  – noch besser – Wohngebiete für die Beiträge herangezogen werden. Das reduziert den Beitrag je Haushalt deutlich und kommt dem Prinzip des wiederkehrenden Beitrags nahe. Quelle: Seite 1 von Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Wiederkehrender Straßenausbaubeiträge (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-1301.pdf)

Zu § 3 Absatz 3 Anteil der Beitragspflichtigen: Wirtschaftswege werden von der Beitragspflicht bislang nicht erfasst, obwohl die Mustersatzung dies vorsieht. Belässt die Stadt derartige Anlagen im Wirtschaftswegerecht, so kann sich eine Aufwandsverteilung durch Bildung zweier Kategorien als zweckmäßig erweisen:

Anliegerwirtschaftsweg, der überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung damit verbundenen Grundstücke dient – Anteil 50 bis 80 %.

Hauptwirtschaftsweg, der neben der Erschließung von Grundstücken auch dem Verkehr innerhalb des Außenbereichs dient – Anteil 30 bis 60 %.

Gegebenenfalls ist dies die Lösung, um offiziell noch nicht erschlossene Straßen, die schon seit Jahrzehnten genutzt und bewohnt sind, nicht nach Baugesetzbuch (BauGB), sondern als Wirtschaftswege im Sinne des Kommunalabgabengesetzes (KAG) abzurechnen, was die finanzielle Belastung der Anwohner mildert.

Zu § 3 Absatz 9: Hier gilt für Freudenberg schon heute: „Für Anlagen oder deren Teilanlagen, bei denen die festgesetzten anrechenbaren Breiten oder Anteile der Beitragspflichtigen offensichtlich nicht zutreffen, bestimmt der Rat durch Satzung im Einzelfall die anrechenbaren Breiten und Anteile der Beitragspflichtigen.“ Bedeutet: Ist die Straße schmaler als nach Standard, kann eine Einzelsatzung beschlossen werden, die einen niedrigeren Beitragssatz vorsieht. Im Fall der Straße „Nüssebergweg“ ist dies eine Möglichkeit, von den normalen Beitragssätzen abzuweichen, um die finanzielle Belastung der Anlieger abzufedern.

Zu § 4 Absatz 7 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes: Die Mustersatzung sieht für gewerblich genutzte Grundstücke einen Aufschlag von 50 % vor, in Freudenberg sind es nur 30 %. Eine Anhebung auf 50 % könnte die Mindereinnahmen aus Beiträgen von Privatgrundstücken (zum Teil) auffangen.

Zu § 4 Absatz 8 Eckgrundstückrabatt: Zunächst einmal ist positiv anzumerken, dass es den Eckgrundstückrabatt in Freudenberg überhaupt gibt. In der Mustersatzung kommt er gar nicht vor. Doch auch diese Regelung kann sozialverträglicher ausgestaltet sein. Momentan sind 20 % Rabatt vorgesehen, nicht viel, wenn man bedenkt, dass man als Eigentümer eines Eckgrundstücks den Ausbau zweier Straßen mitfinanzieren muss und man somit zusammen 160 % dessen zahlt, was andere zahlen. Unser Vorschlag: Eckgrundstück-Eigentümer sollten 33 % Rabatt erhalten.

Zu § 8 Vorausleistungen: „Sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist, kann die Gemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erheben.“ Man kann also den Anliegern ausreichend Zeit lassen, um in Ruhe die Finanzierung zu klären, bevor die Zahlung fällig wird. Daher sollten Vorausleistungen vermieden werden.

Zu § 10 Stundung, Niederschlagung, Erlass: Laut § 14 der Hauptsatzung kann die Bürgermeisterin bis zu 10.000 € stunden, niederschlagen oder erlassen. Hiermit könnten Härten vermieden werden, die z. B. entstehen, wenn jemand ein sehr großes Grundstück hat.

Begründung

Die hier vorgeschlagene Reform der Straßenausbaubeitragssatzung bzw. ihre Abschaffung stellt eine finanzielle Belastung für die Stadt dar und trägt somit nicht dazu bei, die Grundsteuer B wieder senken zu können. Doch die Sozialverträglichkeit der Straßenausbaukosten hat für uns einen hohen Wert. Eine relativ hohe Grundsteuer ist uns lieber als eine Anliegergebühr, die existenzgefährdend werden kann. Die Solidarität der Freudenberger ist hier gefragt. Es mag sein, dass mancher das erst nachvollziehen kann, wenn er selbst mit seiner Straße an der Reihe ist, doch dann ist es zum Protestieren zu spät.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

3 Kommentare

  1. Schön und wie soll mit Eckgrundstücken die an drei Straßen Anliegen umgegangen werden siehe nüssebergweg-bogenstrssse-am plittershagener Berg ?

    1. Hallo Kai,
      das ist eine gute Frage. Ich frage mal bei der Stadtverwaltung, wie damit bisher umgegangen wird.

      Viele Grüße von deinem Ex-Nachbarn
      Christian Hombach